Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.
Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.
Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.
Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.
Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.
Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
06.05.2024 Wer profitiert von den Steuerklassen 3/5? |
Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt und wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Jedoch steht die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der Ampel. Wann dieses Ziel umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Der Beitrag... |
30.04.2024 Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 |
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber in 2023 abschließend geprüft. Es handelt... |
29.04.2024 Wachstumschancengesetz in Kraft: Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsbau kommt |
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz nun endlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsbau in Höhe von 5 % der Investitionskosten über einen Zeitraum von 6 Jahren und... |
25.04.2024 Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner... |
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