Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.
Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.
Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.
Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.
Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.
Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
05.06.2025 Minijob im Privathaushalt: Schwarzarbeit ist strafbar |
Ein Minijob im Privathaushalt hat viele Vorteile sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Viele Privathaushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe, aber melden den Minijob nicht an. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Schwarzarbeit!... |
04.06.2025 Gesetzliche Neuregelungen: Was ist neu im Juni 2025? |
Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist für Betroffene eine große Belastung - sowohl emotional als auch körperlich. Ab Juni gilt der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Außerdem kommen neue Regelungen rund um Barrierefreiheit, Stromanbieterwechsel und... |
02.06.2025 Homeoffice im weltweiten Vergleich |
Im weltweiten Vergleich arbeiten die Deutschen überdurchschnittlich oft von zu Hause. Dies zeigt eine neue Auswertung des ifo Instituts unter Arbeitnehmern mit Hochschulabschluss in 40 Ländern. Demnach arbeiten Menschen in Deutschland durchschnittlich an 1,6 Tagen... |
28.05.2025 Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.02.2025 - III R 43/22 entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen... |
Auf dem Winkel 40
26160 Bad Zwischenahn
Montag – Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Freitags:
9:00-12:30 Uhr