Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.
Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.
Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.
Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.
Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.
Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
01.04.2025 Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage |
Leistungen eines Wohnungseigent&uemers in die Erhaltungsr&uecklage einer Wohnungseigent&uemergemeinschaft - beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen - sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den... |
01.04.2025 Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket |
Das Deutschlandticket wurde eingeführt, um eine erschwingliche und unkomplizierte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Auch für Beschäftigte im Minijob kann es eine interessante Option sein - vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Hier sind die... |
01.04.2025 Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2025? |
Die Honorar-Bedingungen für Hausärzte werden verbessert. Der Mindestlohn in der Leiharbeit steigt. Kommt es zu Stromspitzen, gibt es Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Die gesetzlichen Neuregelungen im März im Überblick. Mehr... |
31.03.2025 Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen |
Der 9. Senat des Nieders&aechsischen Finanzgerichts hat entschieden, dass die R&ueckzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeiseverg&uetungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe... |
Auf dem Winkel 40
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